- 1. Feuerungsverordnung
- (Kosten)
- Auszug aus Feuerungsverordnung (FeuVO) vom 27. März 2006 § 4 Aufstellung von Feuerstätten, Gasleitungsanlagen (1) Feuerstätten dürfen nicht aufgestellt werden 1. in notwendigen Treppenräumen, ...
- Erstellt am 19. Mai 2011
- 2. Hinweis Feuerstätten
- (Technik)
- ... Feuerstätten betrieben (z.B. Kachelofen), ist eine Sicherheitseinrichtung in Form einer Unterdrucküberwachung (z.B. Luftdruckwächter) erforderlich (§4 FeuVo – Feuerungsverordnung)! Die elektrische Zuleitung ...
- Erstellt am 19. Mai 2011