- 1. Feuerungsverordnung
- (Kosten)
- ... nicht mehr als 300 °C beträgt. (2) Die Betriebssicherheit von raumluftabhängigen Feuerstätten darf durch den Betrieb von Raumluft absaugenden Anlagen wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, ...
- Erstellt am 19. Mai 2011
- 2. Begriffserklärung
- (Technik)
- ... Lüftung zur Sicherstellung der hygienischen Anforderungen sowie des Bautenschutzes bei Anwesenheit der Nutzer (Normalbetrieb). Anmerkung: Die zeitliche Mittelung der definierten Lüftungsstufen entsprich ...
- Erstellt am 19. Mai 2011
- 3. Hinweis Feuerstätten
- (Technik)
- ... Feuerstätten betrieben (z.B. Kachelofen), ist eine Sicherheitseinrichtung in Form einer Unterdrucküberwachung (z.B. Luftdruckwächter) erforderlich (§4 FeuVo – Feuerungsverordnung)! Die elektrische Zuleitung ...
- Erstellt am 19. Mai 2011
- 4. Wohnraumlüftungen
- (Uncategorised)
- ... Prüfbericht vorlegen. Die Wohnraumlüftung sollte in der dauerhaft betriebenen Lüftungsstufe nicht lauter als 20 bis 25 dB(A) sein. Das meist wichtigste Entscheidungskriterium ist die hohe Wärmerückgewinnung ...
- Erstellt am 09. Oktober 2006